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MehrWertKarte – Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen MehrWertKarte

1. Kundenbeziehung

1.1 Die MehrWertKarte wird von der Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH herausgegeben. Die MehrWertKarte ist für jeweils zwei Kalenderjahre gültig.

1.2 Die MehrWertKarte bleibt Eigentum der Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH.

1.3 Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die von Montag bis Samstag den „Anzeiger für Harlingerland“ oder das „Jeversche Wochenblatt“ im Abonnement erhält. Ausgenommen davon sind preisermäßigte oder befristete Sonderabonnements. Die MehrWertKarte trägt den Namen und die Kundennummer des Abonnenten sowie das Gültigkeitsdatum. Die MehrWertKarte ist sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die MehrWertKarte darf nur vom Karteninhaber oder von im selben Haushalt lebenden volljährigen Familienangehörigen genutzt werden. Sie ist nur gültig bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Änderungen gemeldeter Daten sind der Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, die MehrWertKarte an Dritte weiterzugeben. Hierdurch entstehende Schäden, sei es im Verhältnis zur Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH oder sei es im Verhältnis zu eventuellen Bonuspartnern, werden allein vom Karteninhaber getragen.

1.4 Ein Verlust der MehrWertKarte ist der Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH umgehend mitzuteilen. Es kann in diesem Fall eine Ersatzkarte angefordert werden, deren Gültigkeitsdauer der verloren gegangenen MehrWertKarte entspricht. Für die Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro erhoben.

2. Leistungen

2.1 Interessierten Abonnenten des „Anzeiger für Harlingerland“ und „Jeverschen Wochenblattes“ soll die Möglichkeit verschafft werden, Sonderkonditionen im Rahmen der Verfügbarkeit ausgewählter Waren oder Dienstleistungen der Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH und eventueller Bonuspartner zu erhalten. Werden Sonderkonditionen von Bonuspartnern angeboten, so ist alleiniger Vertragspartner des Karteninhabers für die Dienst-, Waren- oder sonstige Leistung der jeweilige Bonuspartner. Dem gemäß sind sämtliche Ansprüche wegen möglicher Pflichtverletzungen des Bonuspartners nur diesem gegenüber geltend zu machen. Die Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH ist gegenüber dem Karteninhaber nicht verpflichtet, teilweise oder insgesamt nicht gewährte Sonderkonditionen eines Bonuspartners zu übernehmen. Einen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages mit der Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH oder mit einem Bonuspartner gewährt die MehrWertKarte nicht.
Sowohl die Bonuspartner, als auch die zu Sonderkonditionen gewährten Waren und Dienstleistungen sind freibleibend.
Der Karteninhaber hat also keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung gestellt bleiben (oder werden). Ein Anspruch besteht insbesondere auch nicht darauf, dass bestimmte Bonuspartner beteiligt bleiben (oder werden). Scheidet einer der beteiligten Bonuspartner aus, entfallen z.B. Sonderkonditionen aus noch laufenden Verträgen für die Zukunft, ohne dass es einer Kündigung des Bonuspartners gegenüber dem Karteninhaber bedarf.

2.2 Die aktuell beteiligten Bonuspartner sowie Art und Umfang der von ihnen gewährten Sonderkonditionen, können über die Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, über Veröffentlichungen im „Anzeiger für Harlingerland“ oder „Jeverschem Wochenblatt“ oder durch Anfrage bei den jeweiligen Bonuspartnern festgestellt werden. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des jeweiligen Bonuspartners.

2.3 Sonderkonditionen können nur gewährt werden, wenn vor Rechnungsstellung bzw. vor Bezahlung die MehrWertKarte vorgelegt wird. Nach der Rechnungsstellung bzw. nach der Bezahlung kann die Gewährung von Sonderkonditionen verweigert werden.

3. Kündigung und Beendigung

3.1 Die MehrWertKarte kann vom Karteninhaber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung durch den Karteninhaber wird erst mit Rückgabe der MehrWertKarte wirksam. Eine Erstattung des Kartenpreises findet nicht statt.

3.2 Eine Kündigung der MehrWertKarte durch die Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH ist nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die MehrWertKarte bei Ablauf der Kündigungsfrist, im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, sofort ohne schuldhaftes Zögern nach Zugang der Kündigung, an die Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH zurückzugeben.

3.3 Eine Kündigung der MehrWertKarte lässt den bestehenden Abonnementvertrag mit der Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH unberührt.

3.4 Kündigt der Karteninhaber den bestehenden Abonnementvertrag mit der Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH ist der Karteninhaber verpflichtet, die MehrWertKarte mit Ablauf der Kündigungsfrist des Abonnementsvertrages an die Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft mbH zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe wird eine Schutzgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig, die mit der nächsten Abonnementgebühr in Rechnung gestellt wird.

4. Schlussbestimmung

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Teilnahmebedingungen im Übrigen.
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